Impres­sum

Wir sind der rich­ti­ge Partner für Ihre zukün­fig­ten Digi­tal­pro­jek­te und stehen Ihnen mit unserem Leis­tungs­an­ge­bot zur Seite.

im Sinne des TMG:
vipex media ser­vices GmbH
Brüs­se­ler Straße 21
50674 Köln
Geschäfts­füh­rer: Jörg Tiemann
USt-IdNr. DE 239391480
HRB Köln, Nr 54 288
Gerichts­stand: Köln
Tel.: (0221) 99 22 55 0
Fax.: (0221) 99 22 55 22
E‑Mail: welcome@vipex.de
Ihr vipex-Team

Dis­clai­mer

Bei direk­ten oder indi­rek­ten Ver­wei­sen auf fremde Web­sei­ten (“Hyper­links”), die außer­halb des Ver­ant­wor­tungs­be­rei­ches des Autors liegen, würde eine Haf­tungs­ver­pflich­tung aus­schließ­lich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhal­ten Kennt­nis hat und es ihm tech­nisch möglich und zumut­bar wäre, die Nutzung im Falle rechts­wid­ri­ger Inhalte zu ver­hin­dern. Der Autor erklärt hiermit aus­drück­lich, dass zum Zeit­punkt der Link­set­zung keine ille­ga­len Inhalte auf den zu ver­lin­ken­den Seiten erkenn­bar waren. Auf die aktu­el­le und zukünf­ti­ge Gestal­tung, die Inhalte oder die Urhe­ber­schaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor kei­ner­lei Ein­fluss. Deshalb distan­ziert er sich hiermit aus­drück­lich von allen Inhal­ten aller ver­link­ten /verknüpften Seiten, die nach der Link­set­zung ver­än­dert wurden. Diese Fest­stel­lung gilt für alle inner­halb des eigenen Inter­net­an­ge­bo­tes gesetz­ten Links und Ver­wei­se sowie für Fremd­ein­trä­ge in vom Autor ein­ge­rich­te­ten Gäs­te­bü­chern, Dis­kus­si­ons­fo­ren, Link­ver­zeich­nis­sen, Mai­ling­lis­ten und in allen anderen Formen von Daten­ban­ken, auf deren Inhalt externe Schreib­zu­grif­fe möglich sind. Für ille­ga­le, feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Inhalte und ins­be­son­de­re für Schäden, die aus der Nutzung oder Nicht­nut­zung sol­cher­art dar­ge­bo­te­ner Infor­ma­tio­nen ent­ste­hen, haftet allein der Anbie­ter der Seite, auf welche ver­wie­sen wurde, nicht der­je­ni­ge, der über Links auf die jewei­li­ge Ver­öf­fent­li­chung ledig­lich ver­weist.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

§ 1 All­ge­mei­ne Bedin­gun­gen

  1. Die Unter­neh­men der VIPEX Gruppe, ins­be­son­de­re, die VIPEX Inter­net Pre­sence GmbH, die VIPEX Media Ser­vices GmbH, die VIPEX Mar­ke­ting GmbH, alle zusam­men und jede für sich allein nach­fol­gend VIPEX genannt, erbrin­gen ihre Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge dieser Geschäfts­be­din­gun­gen mit Stand 1. Januar 2012. Diese haben auch Geltung für sämt­li­che künf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart oder vor­ge­legt werden. Spä­tes­tens mit der erst­ma­li­gen Nutzung von VIPEX-Leis­tun­gen gelten diese Bedin­gun­gen als ange­nom­men.
  2. Von diesen Bedin­gun­gen abwei­chen­de Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re auch Geschäfts­be­din­gun­gen der Kunden, werden nur wirksam, wenn VIPEX sie schrift­lich bestä­tigt. Dies gilt auch für Ver­trags­än­de­run­gen nach Ver­trags­ab­schluss. Gegen­be­stä­ti­gun­gen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts­be­din­gun­gen wird hiermit aus­drück­lich wider­spro­chen.
  3. Die Ange­stell­ten von VIPEX sind nicht befugt, münd­li­che Neben­ab­spra­chen zu treffen oder münd­li­che Zusi­che­run­gen zu geben, die über den Inhalt des jewei­li­gen Ver­tra­ges ein­schließ­lich dieser Geschäfts­be­din­gun­gen hin­aus­ge­hen oder davon abwei­chen.
  4. Kunden im Sinne dieser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind alle Auf­trag­ge­ber, Käufer, Mieter oder Lizenz­neh­mer, für die VIPEX Dienst­leis­tun­gen, Dienste, Pro­duk­te oder sons­ti­ge Leis­tun­gen unent­gelt­lich oder gegen Entgelt erbracht, erstellt, gelie­fert und/oder zur Ver­fü­gung stellt oder gestellt hat.
  5. Leis­tun­gen im Sinne dieser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind ins­be­son­de­re Ent­wick­lung von Web­sites und/oder Web­pages, Ent­wick­lung und/oder Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware und Pro­gram­mie­run­gen aller Art, ins­be­son­de­re auch Zur­ver­fü­gung­stel­lung und Lizen­zie­rung von Stan­dard-Soft­ware, wie etwa dem Content Manage­ment System AdOvo und ein­zel­ner damit ver­bind­ba­rer Soft­ware-Module (i. e. Stan­dard­soft­ware-Kom­po­nen­ten), Ent­wick­lung von krea­ti­ven Leis­tun­gen (Kon­zep­te, Texte, Layouts und/oder Designs) für die Nutzung in Medien aller Art, Ent­wick­lung und/oder Schal­tung von Werbung, wie Anzei­gen, Bannern o. ä., und/oder Spon­so­rings in Medien aller Art, Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Servern (Housing) oder Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Spei­cher­platz auf VIPEX-eigenen Servern (Hosting), jeweils inklu­si­ve Anbin­dung an öffent­li­che Netz­wer­ke zur Daten­fern­über­tra­gung (Inter­net), Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Netz­an­bin­dung für kun­den­ei­ge­ne Server (Co-Loca­ti­on), Wartung und Pflege von durch VIPEX-Kunden genutz­te Server und/oder Soft­ware, kos­ten­lo­se oder kos­ten­pflich­ti­ge Ein­trä­ge in Ver­zeich­nis­se, Daten­ban­ken o. ä. in Medien aller Art, Ver­mie­tung von VIPEX-eigenen Domains oder Teilen davon oder sons­ti­ge Leis­tun­gen.
  6. Module im Sinne dieser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind modu­la­re Kom­po­nen­ten der durch VIPEX ver­trie­be­nen Stan­dard­soft­ware AdOvo, einem soge­nann­ten Content Manage­ment System.
  7. VIPEX ist jeder­zeit berech­tigt, diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ein­schließ­lich aller Anlagen, wie zum Bei­spiel Nut­zungs­be­din­gun­gen und Leis­tungs­be­schrei­bun­gen, mit einer ange­mes­se­nen Ankün­di­gungs­frist zu ändern oder zu ergän­zen. Wider­spricht der Kunde den geän­der­ten oder ergänz­ten Bedin­gun­gen inner­halb von zwei Wochen nach Zugang der Mit­tei­lung, spä­tes­tens jedoch bis zu dem Zeit­punkt, an dem die geän­der­ten oder ergänz­ten Geschäfts­be­din­gun­gen in Kraft treten sollen, nicht, so werden diese ent­spre­chend der Ände­rung oder Ergän­zung wirksam. Wider­spricht der Kunde frist­ge­mäß, so ist VIPEX berech­tigt, den Vertrag zu dem Zeit­punkt zu kün­di­gen, an dem die geän­der­ten oder ergänz­ten Geschäfts­be­din­gun­gen in Kraft treten sollen.

§ 2 Ange­bo­te und Pro­spek­te

  1. Die zu einem Angebot gehö­ren­den Unter­la­gen, wie Zeich­nun­gen, Ent­wür­fe, Kon­zep­te etc., sind nur annä­hernd maß­ge­bend, so weit sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net sind. An Kos­ten­vor­anschlä­gen, Zeich­nun­gen und sons­ti­gen Unter­la­gen behält sich VIPEX Eigen­tums- und Urhe­ber­recht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugäng­lich gemacht werden.

§ 3 Ent­wür­fe und Muster

  1. Ent­wür­fe und Muster jeg­li­cher Art sind geis­ti­ges Eigen­tum der VIPEX, auch wenn sie kos­ten­los abge­ge­ben wurden. Grund­sätz­lich ist VIPEX berech­tigt, diese zu berech­nen. Weder durch kos­ten­lo­se Lie­fe­rung, noch durch Bezah­lung geht das Produktions‑, Publi­ka­ti­ons- oder Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht auf den Kunden oder Dritte über.
  2. Die Ent­wür­fe oder Muster von VIPEX dürfen weder nach­ge­ahmt, noch Mit­be­wer­bern zugäng­lich gemacht werden. Gibt der Kunde Unter­la­gen an VIPEX zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung oder Ver­öf­fent­li­chung, so hat der Kunde allein das Eigen­tums­recht daran zu ver­tre­ten.

§ 4 Ver­trags­ab­schluss

  1. Der Vertrag über die Nutzung von VIPEX-Leis­tun­gen kommt mit Gegen­zeich­nung des Kun­den­auf­trags durch VIPEX zustan­de.
  2. Ein vom Kunden unter­zeich­ne­ter Auftrag über die Erstel­lung, Zur­ver­fü­gung­stel­lung oder Lie­fe­rung von Dienst­leis­tun­gen ist bindend. VIPEX ist berech­tigt, das darin lie­gen­de Ver­trags­an­ge­bot inner­halb von vier Wochen durch Zusen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung anzu­neh­men. Der schrift­li­chen Bestä­ti­gung stehen Aus­lie­fe­run­gen oder Leis­tungs­er­brin­gung und Rech­nungs­er­tei­lung gleich.
  3. VIPEX ist berech­tigt, den Ver­trags­ab­schluss von einer Vor­aus­zah­lung, der schrift­li­chen Bürg­schaft einer deut­schen Groß­bank und/oder der Vorlage einer schrift­li­chen Voll­macht abhän­gig zu machen.
  4. So weit sich VIPEX zur Erbrin­gung ihrer Leis­tun­gen, Dienste oder Lie­fe­run­gen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Ver­trags­part­ner des Kunden. Auch besteht durch die gemein­sa­me Nutzung der Dienste zwi­schen den Kunden von VIPEX kein begrün­de­tes Ver­trags­ver­hält­nis.

§ 5 Ver­trags­dau­er / Kün­di­gung

  1. Ver­trä­ge mit einem Ver­trags­be­stand­teil über die Ver­mie­tung von Soft­ware oder Soft­ware­mo­du­len haben min­des­tens eine Lauf­zeit von einem halben Jahr. Die Kün­di­gungs­frist für solche Ver­trä­ge beträgt min­des­tens drei Monate.
  2. Ver­trä­ge mit einem Ver­trags­be­stand­teil über die Ver­mie­tung oder Teil­ver­mie­tung von Domains, deren Inhaber gemäß NIC (Network Infor­ma­ti­on Center) VIPEX ist, haben min­des­tens eine Lauf­zeit von einem halben Jahr. Die Kün­di­gungs­frist für solche Ver­trä­ge beträgt min­des­tens drei Monate.
  3. Ver­trä­ge mit einem Ver­trags­be­stand­teil über die Erbrin­gung von Leis­tun­gen im Bereich von Hosting, Housing oder Co-Loca­ti­on haben min­des­tens eine Lauf­zeit von einem Jahr. Die Kün­di­gungs­frist für solche Ver­trä­ge beträgt min­des­tens drei Monate. Die Ver­trags­lauf­zeit ver­län­gert sich jähr­lich auto­ma­tisch jeweils um ein wei­te­res Jahr, sofern der Vertrag nicht inner­halb von drei Monaten zum Ende des jewei­li­gen Ver­trags­jah­res (Lauf­zeit) gekün­digt wird.
  4. Ver­trä­ge mit einem Ver­trags­be­stand­teil über die Wartung und/oder Pflege von Servern und/oder Soft­ware und/oder Soft­ware­mo­du­len haben min­des­tens eine Lauf­zeit von einem halben Jahr. Die Kün­di­gungs­frist für solche Ver­trä­ge beträgt min­des­tens drei Monate.
  5. Eine Kün­di­gung bedarf zu ihrem Wirk­sam­wer­den der Zustel­lung in ein­ge­schrie­be­ner Form.

§ 6 Leis­tun­gen und Rechte

  1. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen ergibt sich aus den Angaben im beid­sei­tig unter­zeich­ne­ten Vertrag oder, sofern ein solcher nicht geschlos­sen wurde, aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung von VIPEX oder, wenn eine solche eben­falls nicht ergan­gen ist, aus dem von VIPEX schrift­lich ergan­ge­nen Angebot oder, wenn ein solches eben­falls nicht ergan­gen ist, aus dem Auftrag des Kunden, wobei von diesen Bedin­gun­gen abwei­chen­de Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re auch Geschäfts­be­din­gun­gen der Kunden, nur dann wirksam werden, wenn VIPEX dies schrift­lich aus­drück­lich bestä­tigt.
  2. Kos­ten­lo­se Dienste oder Leis­tun­gen, die VIPEX erbringt, können jeder­zeit ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung ein­ge­stellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs‑, Erstat­tungs- oder Scha­dens­er­satz­an­spruch sowie kein Kün­di­gungs­recht.
  3. Sofern VIPEX nichts anderes aus­drück­lich schrift­lich bestimmt hat, erhält ein Soft­ware-Kunde oder ein Kunde ein­zel­ner Module das nicht über­trag­ba­re, nicht aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht für die erwor­be­ne Lizenz zur Nutzung der Soft­ware oder der Module auf aus­schließ­lich einem Server unter aus­schließ­lich einer Domain. Die Ein­satz­mög­lich­keit der erwor­be­nen Soft­ware- oder Modul-Lizenz ist im Ein­zel­auf­trag kon­kre­ti­siert. Sofern nichts anderes schrift­lich bestimmt ist, erlaubt die Lizenz dem Kunden die Benut­zung der Soft­ware zur Erstel­lung und nach­fol­gen­den Bear­bei­tung von Web­site­da­ten. Grund­sätz­lich erfolgt kein Verkauf der Soft­ware oder der Module, sondern eine Lizen­zie­rung.
  4. Die von VIPEX unter dem Han­dels­na­men AdOvo ver­trie­be­ne Soft­ware ist eine Stan­dard-Soft­ware, die zur Pflege und Wei­ter­ent­wick­lung von Web­sites dient. VIPEX verfügt über das Recht zur Über­tra­gung von nicht­aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­ten hin­sicht­lich dieser Stan­dard-Soft­ware an Dritte.
  5. Die unter dem Han­dels­na­men AdOvo ver­trie­be­ne Stan­dard-Soft­ware wird als reine Soft­ware-Biblio­thek (Library) keinen Indi­vi­du­al­an­pas­sun­gen unter­zo­gen. VIPEX liefert diese Stan­dard-Soft­ware AdOvo daher aus­schließ­lich in kom­pi­lier­ter bzw. assem­blier­ter, also ver­schlüs­sel­ter, Form aus. Ein Anspruch des Kunden gegen VIPEX auf Dekom­pi­lie­rung oder Rück­as­sem­blie­rung der Stan­dard-Soft­ware Adovo oder auf Her­aus­ga­be des Quell­codes ist in jedem Fall aus­ge­schlos­sen.
  6. Der Kunde wird in keinem Fall Eigen­tü­mer der Stan­dard-Soft­ware AdOvo, auch nicht durch den Erwerb einer Lizenz, weder durch den Erwerb einer Voll­li­zenz, noch durch den einer user­ab­hän­gi­gen Lizenz oder einer Zusatz­li­zenz. Sofern nichts anderes schrift­lich bestimmt ist, erhält der Kunde mit einer Voll­li­zenz oder einer Zusatz­li­zenz ein sach­lich auf eine Domain beschränk­tes, zeit­lich und räum­lich unbe­fris­te­tes, ein­fa­ches und nicht­aus­schließ­li­ches Nut­zungs­recht hin­sicht­lich der Stan­dard-Soft­ware AdOvo. Sofern nichts anderes schrift­lich bestimmt ist, erhält der Kunde mit einer user­ab­hän­gi­gen Lizenz ein sach­lich auf eine Domain beschränk­tes, zeit­lich und räum­lich unbe­fris­te­tes, ein­fa­ches und nicht­aus­schließ­li­ches Nut­zungs­recht hin­sicht­lich der Stan­dard-Soft­ware AdOvo für die im Ein­zel­auf­trag fest­ge­leg­te Anzahl von Redak­teu­ren (i. e. User mit Schreib­rech­ten).
  7. Ferner ver­treibt VIPEX Zusatz­pro­gram­mie­run­gen, die als soge­nann­te „Module“ für den Einsatz in Ver­bin­dung mit der Stan­dard-Soft­ware AdOvo oder anderen Content Manage­ment Sys­te­men als Stan­dard-Soft­ware ver­trie­ben werden.
  8. Darüber hinaus erstellt VIPEX Zusatz­pro­gram­mie­run­gen, die als Indi­vi­du­al­pro­gram­mie­run­gen für den Einsatz in Ver­bin­dung mit der Stan­dard-Soft­ware AdOvo oder anderen Content Manage­ment Sys­te­men ver­trie­ben werden.
  9. Indi­vi­du­al­an­pas­sun­gen an Zusatz­pro­gram­mie­run­gen, wie den soge­nann­ten „Modulen“ und Indi­vi­du­al­pro­gram­mie­run­gen, ändern in keinem Fall etwas am Status der AdOvo-Soft­ware als Stan­dard-Soft­ware.
  10. Leichte Indi­vi­du­al­an­pas­sun­gen an soge­nann­ten „Modulen“ ändern nichts an deren Status als Stan­dard-Soft­ware. VIPEX ist in einem solchen Fall nicht zur Her­aus­ga­be des Quell­codes der Stan­dard-Soft­ware AdOvo oder eines Standard-„Moduls“ ver­pflich­tet.
  11. Indi­vi­du­al­pro­gram­mie­run­gen sowie wei­ter­ge­hen­de Indi­vi­du­al­an­pas­sun­gen an soge­nann­ten „Modulen“ erfol­gen im Rahmen eines geson­der­ten Werk­ver­trags­ver­hält­nis­ses, während hin­sicht­lich der zeit­lich unbe­fris­te­ten Über­tra­gung von Nut­zungs­rech­ten bezüg­lich der Stan­dard-Soft­ware ein dem Kauf­recht unter­lie­gen­der Lizenz­ver­trag zu Stande kommt.
  12. Sofern VIPEX über münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen, Pla­nungs­er­geb­nis­se und ‑ver­än­de­run­gen etc., ins­be­son­de­re über die Ver­hand­lungs­in­hal­te von Mee­tings, Ergeb­nis­pro­to­kol­le fertigt, gelten deren Inhalte als geneh­migt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche nach Zugang wider­spricht.
  13. Aus­la­gen, wie Kosten für Fremd­leis­tun­gen klei­ne­ren Umfangs sowie all­ge­mei­ne Aus­la­gen (z. B. für Kosten der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Rei­se­spe­sen etc.) werden von VIPEX aus­ge­legt und dem Kunden mit einem Auf­schlag von 15 v. H. (in Worten fünf­zehn Prozent) wei­ter­be­rech­net. Fahrt­kos­ten werden mit 0,50 Euro pro gefah­re­nem Kilo­me­ter abge­rech­net.

§ 7 Leis­tun­gen und Berech­nung

Die Rege­lun­gen unter § 7 betref­fen ins­be­son­de­re die Zusam­men­ar­beit zwi­schen VIPEX und Kunden, für die VIPEX im Zusam­men­hang mit Leis­tun­gen im Bereich Pro­gram­mie­rung von Soft­ware oder Web­site­ent­wick­lung oder Web­page­ent­wick­lung oder Ent­wick­lun­gen aller Art, ins­be­son­de­re Text- und/oder Design­ent­wick­lung für die Nutzung in Online- oder Print­me­di­en oder auf CD-ROMs sowie Leis­tun­gen im Bereich Such­ma­schi­nen­ent­wick­lung, Link­auf­bau, Con­tent­ent­wick­lung o. ä. gemäß Ein­zel­auf­trag oder im Rahmen eines Rah­men­ver­tra­ges tätig wird.

  1. So weit nichts anderes schrift­lich bestimmt ist, ist der Kunde ver­pflich­tet, Daten, die für die Ent­wick­lung von CD-ROMs oder Pro­duk­ten im Zusam­men­hang mit Online- oder Print­me­di­en ange­lie­fert werden, in digi­ta­ler Form als PC-les- und ver­ar­beit­ba­re Daten bereit­zu­stel­len. Auf­wen­dun­gen, die aus der Anlie­fe­rung von Daten resul­tie­ren, die für VIPEX nicht les- oder ver­ar­beit­bar sind, werden dem Kunden geson­dert berech­net, sofern VIPEX den Kunden über die feh­len­de Les- oder Ver­ar­beit­bar­keit unter­rich­tet hat und dem Kunden eine ange­mes­se­ne Frist zur Anlie­fe­rung von Daten ein­ge­räumt hat, die für VIPEX les- und ver­ar­beit­bar sind.
  2. Alle Kreativ‑, Agentur- und Ein­zel­leis­tun­gen im Bereich Pro­gram­mie­rung von Soft­ware oder Web­site­ent­wick­lung oder Web­page­ent­wick­lung oder Ent­wick­lun­gen aller Art, ins­be­son­de­re Text- und/oder Design­ent­wick­lung für die Nutzung in Online- oder Print­me­di­en oder auf CD-ROMs sowie Leis­tun­gen im Bereich Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung, Link­auf­bau, Con­tent­ent­wick­lung o. ä., wie Gast- und Con­tent­bei­trä­ge, Tex­terstel­lun­gen und ‑erfas­sun­gen, Autoren­kor­rek­tu­ren, Erstel­len von Ver­zeich­nis- oder Blog­ein­trä­gen, Setzen und/oder Ent­fer­nen von Links sowie alle sons­ti­gen Ein­zel­leis­tun­gen werden von VIPEX einzeln berech­net, sofern sie nicht aus­drück­lich Bestand­teil eines anderen, dies mit umfas­sen­den Auf­trags sind.
  3. VIPEX wird Mate­ri­al, das ihm vom Kunden als sein Eigen­tum anver­traut wurde, sorg­fäl­tig auf­be­wah­ren. VIPEX ist ermäch­tigt, das gesamte Mate­ri­al, das bei ihm zur Auf­be­wah­rung ver­blieb, nach zwei Jahren zu ver­nich­ten oder aber zu einem frü­he­ren Zeit­punkt, den VIPEX für ver­nünf­tig erach­tet, falls VIPEX dem Kunden vorher davon Kennt­nis gegeben hat.
  4. Nimmt der Kunde mit oder ohne Ver­mitt­lung von VIPEX Leis­tun­gen Dritter direkt in Anspruch und/oder hat der Kunde solche Leis­tun­gen VIPEX zur Ver­fü­gung gestellt, so sind diese Fälle von der Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen. Sofern VIPEX Vor­la­gen jeg­li­cher Art über­las­sen werden, so hat der Kunde zu gewähr­leis­ten, dass Rechte Dritter der beab­sich­tig­ten Ver­wen­dung nicht ent­ge­gen stehen. Der Kunde gewähr­leis­tet ferner, dass die zur text­li­chen Ver­ar­bei­tung gege­be­nen Infor­ma­tio­nen sach­lich richtig sind.
  5. Bei Vor­lie­gen einer kun­den­sei­tig geneh­mig­ten Pro­jekt­pla­nung gelten vom Kunden erteil­te Geneh­mi­gun­gen von Layouts und sons­ti­gen Vor­la­gen zugleich als Voll­macht­zur Besor­gung der gemäß Pro­jekt­pla­nung vor­ge­se­he­nen Umset­zung; die Geneh­mi­gung der rea­li­sier­ten Umset­zung gilt VIPEX als Auftrag, die gemäß Pro­jekt­pla­nung vor­ge­se­he­ne Nutzung (z. B. Druck, Pro­duk­ti­on, Netz­stel­lung o. ä.) zu bewir­ken.
  6. Im Zusam­men­hang mit lau­fen­den Pro­duk­tio­nen ver­pflich­tet sich der Kunde, die bereit­zu­stel­len­den Infor­ma­tio­nen und Mate­ria­li­en im Rahmen beschlos­se­ner Ter­min­plä­ne VIPEX frist­ge­recht zur Ver­fü­gung zu stellen, um so einen wirt­schaft­li­chen Einsatz der Res­sour­cen und die Ein­hal­tung von Pro­duk­ti­ons­ter­mi­nen zu gewähr­leis­ten. Infor­ma­tio­nen und Mate­ria­li­en, die zur Pro­duk­ti­on nicht ver­wen­det werden sollen, sind vom Kunden als solche zu kenn­zeich­nen.
  7. Nach Bereit­stel­lung der bear­bei­te­ten Daten durch VIPEX obliegt es dem Kunden, binnen einer Woche mög­li­che not­wen­di­ge Kor­rek­tu­ren schrift­lich — via Fax oder per Mail – anzu­zei­gen. Geschieht dies nicht, so gilt dies auto­ma­tisch als Frei­ga­be zur Frei­schal­tung bzw. Netz­stel­lung der Daten. Nach­träg­li­che Kor­rek­tu­ren werden jeweils geson­dert berech­net.
  8. Autoren­kor­rek­tu­ren sowie nach­träg­li­che Ergän­zun­gen, Löschun­gen oder sons­ti­ge Ver­än­de­run­gen von Text- oder Bild­da­ten oder Layouts in CD-ROMs oder Print- oder Online­me­di­en­pro­duk­ten werden geson­dert berech­net, sofern für den Ein­zel­fall nichts anderes schrift­lich ver­ein­bart wurde.
  9. Bei Auf­trä­gen zur Erstel­lung von CD-ROMs oder zur Ent­wick­lung von Pro­duk­ten im Zusam­men­hang mit Online- oder Print­me­di­en sind zwei Bespre­chun­gen (i. e. ein Vor­ab­in­for­ma­ti­ons­ge­spräch [Brie­fing] und eine Abschluss­prä­sen­ta­ti­on) im Auf­trags­vo­lu­men mit ent­hal­ten, sofern für den Ein­zel­fall nichts anderes schrift­lich ver­ein­bart wurde. Weitere Bespre­chun­gen werden jeweils geson­dert berech­net.

§ 8 Pflich­ten des Kunden

Die Rege­lun­gen unter § 8 betref­fen ins­be­son­de­re die Zusam­men­ar­beit zwi­schen VIPEX und Kunden, für die VIPEX im Zusam­men­hang mit der Ver­mie­tung von Servern (Housing), der Ver­mie­tung von Spei­cher­platz auf Servern von VIPEX (Hosting), jeweils inklu­si­ve der Anbin­dung an öffent­li­che Daten­net­ze (Inter­net), der allei­ni­gen Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Netz­an­bin­dung (Co-Loca­ti­on) oder der Lie­fe­rung oder Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware oder Pro­gram­mie­run­gen oder Anwen­dun­gen oder der Ver­mie­tung oder Teil­ver­mie­tung (zum Bei­spiel Main­frame­ver­mie­tung) von VIPEX-eigenen-Domains gemäß Ein­zel­auf­trag oder im Rahmen eines Rah­men­ver­tra­ges oder im Rahmen eines Lizenz­ver­tra­ges tätig wird.

  1. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die Leis­tun­gen von VIPEX ord­nungs­ge­mäß und sach­ge­recht zu nutzen. Er ist ins­be­son­de­re ver­pflich­tet,
    1. die ver­ein­bar­ten Ent­gel­te zuzüg­lich der darauf zu berech­nen­den Umsatz­steu­er zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­tag frist­ge­mäß zu bezah­len. Für jeden nicht ein­ge­lös­ten Scheck oder jede nicht ein­ge­lös­te oder zurück gereich­te Last­schrift hat der Kunde VIPEX die ent­stan­de­nen Kosten zu erstat­ten.
    2. die VIPEX-Dienste und/oder ‑Leis­tun­gen nicht miss­bräuch­lich zu nutzen und rechts­wid­ri­ge Hand­lun­gen zu unter­las­sen. Ins­be­son­de­re betrifft dies die Bereit­stel­lung oder Über­tra­gung von Inhal­ten und Daten, die deut­schen bzw. sons­ti­gen gül­ti­gen Rechts­vor­schrif­ten wider­spre­chen.
    3. die Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten und behörd­li­cher Auf­la­gen sicher zu stellen sowie vor der erst­ma­li­gen Nutzung die Ertei­lung behörd­li­cher Erlaub­nis­se ein­zu­ho­len, soweit diese gegen­wär­tig oder zukünf­tig erfor­der­lich sein sollten.
    4. aner­kann­ten Grund­sät­zen der Daten­si­cher­heit und des Daten­schut­zes Rech­nung zu tragen und anver­trau­te Daten geheim zu halten.
    5. Pass­wör­ter geheim zu halten bzw. unver­züg­lich zu ändern oder deren Ände­rung zu ver­an­las­sen, sobald die Ver­mu­tung besteht, dass nicht berech­tig­te Dritte davon Kennt­nis erlangt haben.
    6. VIPEX erkenn­ba­re, dro­hen­de oder vor­han­de­ne Mängel, Schäden oder Fehler unver­züg­lich anzu­zei­gen (Stö­rungs­mel­dung).
    7. im Rahmen des Zumut­ba­ren alle Maß­nah­men zu treffen, die eine Fest­stel­lung von Mängeln oder Fehlern und ihre Ursa­chen ermög­li­chen oder die Besei­ti­gung der Mängel erleich­tern und beschleu­ni­gen und VIPEX, so weit diese hierzu ver­pflich­tet ist, den Zugriff zur Besei­ti­gung der Mängel zu gestat­ten und zu ermög­li­chen.
    8. nach Abgabe der Stö­rungs­mel­dung den VIPEX durch die Über­prü­fung ihrer Ein­rich­tung und/oder Mängel und Scha­dens­be­sei­ti­gung ent­ste­hen­den Aufwand zu erset­zen, so weit die Störung im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Kunden lag.
    9. VIPEX inner­halb eines Monats nach Ein­tritt
      1. den Ver­dacht oder das Bevor­ste­hen eines Kon­kur­ses,
      2. jede Ände­rung des Namens des Kunden oder der Bezeich­nung, unter dem er in den Unter­la­gen der VIPEX geführt wird,
      3. jede durch Erb­schaft oder sons­ti­ge Gesamt­rechts­nach­fol­ge ein­ge­tre­te­ne Ände­rung in der Person oder Gesell­schaft des Kunden anzu­zei­gen.
  2. Ver­stößt der Kunde gegen die in § 8 Absatz 1.2, 1.3 und 1.4 genann­ten Pflich­ten, ist VIPEX sofort und in den anderen Fällen mit Aus­nah­me von § 8 Absatz 1.1 nach vor­he­ri­ger erfolg­lo­ser Abmah­nung berech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis ohne Ein­hal­tung einer Frist zu kün­di­gen.
  3. Gelangt VIPEX in Kennt­nis eines Ver­sto­ßes gegen die in § 8 Absatz 1.3 und 1.4 genann­ten Pflich­ten, so ist
    1. VIPEX aus­drück­lich berech­tigt, kurz­fris­tig geeig­ne­te tech­ni­sche Maß­nah­men zu ergrei­fen, um den betrof­fe­nen Dienst des Kunden zu sperren.
    2. ein Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen VIPEX aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen, auch wenn sich durch die Sper­rung des betrof­fe­nen Diens­tes die Not­wen­dig­keit der Sper­rung anderer Dienste oder sogar von Diens­ten unbe­tei­lig­ter Kunden oder Dritter ergibt.
    3. VIPEX das Recht vor­be­hal­ten, Auf­wän­de und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die mit­tel­bar und unmit­tel­bar durch die Sper­rung des vom Kunden bezo­ge­nen Diens­tes nach § 8 Absatz 3 ent­ste­hen, gegen­über dem Kunden geltend zu machen.
  4. Der Kunde ver­pflich­tet sich, im Zusam­men­hang mit der Lie­fe­rung und/oder Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware, ins­be­son­de­re auch Stan­dard-Soft­ware, die Soft­ware gemäß den im Auftrag spe­zi­fi­zier­ten Rege­lun­gen ord­nungs­ge­mäß und sach­ge­recht zu nutzen. Er ver­pflich­tet sich ins­be­son­de­re, dafür Sorge zu tragen,
    1. dass die Soft­ware oder ein­zel­ne Teile (Module) weder durch ihn, noch durch Dritte dekom­pi­liert, rück­as­sem­bliert oder auf andere Weise in all­ge­mein lesbare Form umge­wan­delt wird. Es ist dem Kunden ins­be­son­de­re nicht gestat­tet, die Soft­ware oder Teile von dieser bzw. hieraus abge­lei­te­te Pro­duk­te zu ändern, anzu­pas­sen, zu über­set­zen, zu ver­mie­ten, zu ver­lea­sen, zu ver­lei­hen oder her­zu­stel­len.
  5. Der Lizenz­neh­mer (Mieter) von VIPEX-eigenen-Domains bzw. des Main­frames von VIPEX-eigenen-Domains ver­pflich­tet sich, die Domain gemäß den im Auftrag spe­zi­fi­zier­ten Rege­lun­gen ord­nungs­ge­mäß und sach­ge­recht zu nutzen. Er ver­pflich­tet sich ins­be­son­de­re, dafür Sorge zu tragen,
    1. dass der von VIPEX bewirt­schaf­te­te Info-Frame, soweit ein solcher im Ein­zel­auf­trag nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist, bei Erschei­nen der Lizenz-Domain und für die Gesamt­zeit der Ein­blen­dung der Lizenz-Domain immer ange­zeigt wird, auch nach dem via Lizenz-Domain erfolg­ten Aufruf von Unter­sei­ten, Sub­do­main­sei­ten, Pop-up-Fens­tern etc.
  6. Ver­stößt der Lizenz­neh­mer gegen die in § 8 Absatz 5.1 genann­te Ver­pflich­tung,
    1. so ver­liert die Maxi­mal­klau­sel hin­sicht­lich der monat­li­chen Lizenz­ge­bühr im Ein­zel­auf­trag ihre Wirk­sam­keit, sofern der Lizenz­neh­mer von dem Verstoß Kennt­nis haben musste. Der Lizenz­neh­mer (Mieter) ver­pflich­tet sich für diesen Fall zur Bezah­lung aller Besuche (Visits) gemäß den im Ein­zel­auf­trag ver­ein­bar­ten Ein­zel­prei­sen je Besuch (Visit) ohne Gel­tend­ma­chung der ein­zel­ver­trag­li­chen Limit­klau­sel (Kap­pungs­gren­ze). Der Nach­weis der Erfül­lung der Ver­pflich­tung gemäß § 8 Absatz 5.1 obliegt dem Lizenz­neh­mer.
    2. so ist VIPEX zur Ver­mei­dung der sich aus § 8 Absatz 6.1 erge­ben­den Rechts­fol­gen aus­drück­lich berech­tigt, nicht jedoch ver­pflich­tet, die Ver­lin­kung der Lizenz-Domain mit einer anderen als der im Ein­zel­auf­trag aus­ge­wie­se­nen URL (z. B. mit einer Unter­sei­te der auf­trags­ge­gen­ständ­li­chen URL des Lizenz­neh­mers) von sich aus vor­zu­neh­men, sofern hier­durch die Erfül­lung der lizenz­neh­mer­sei­ti­gen Ver­pflich­tung gemäß § 8 Absatz 4.1 gewähr­leis­tet wird. Die Ver­pflich­tung des Lizenz­neh­mers zur Zahlung der Lizenz­ge­bühr gemäß § 8 Ziff. 6.1 bleibt hiervon unbe­rührt.
    3. Zur Ver­lin­kung der Lizenz-Domain mit einer anderen als der im Ein­zel­auf­trag aus­ge­wie­se­nen URL ist VIPEX ferner auch dann aus­drück­lich berech­tigt, wenn die im Ein­zel­auf­trag aus­ge­wie­se­ne URL nicht erreich­bar ist, nicht durch den Lizenz­neh­mer bewirt­schaf­tet wird, deren Inhalte gegen gel­ten­des Recht oder die guten Sitten ver­sto­ßen, oder sons­ti­ge Gründe die vor­be­schrie­be­ne, alter­na­ti­ve Ver­lin­kung recht­lich tunlich erschei­nen lassen. Die Ver­pflich­tung des Lizenz­neh­mers zur Zahlung der Lizenz­ge­bühr gemäß Ein­zel­auf­trag bleibt hiervon unbe­rührt.

§ 9 Nutzung von Leis­tun­gen der VIPEX durch Dritte

  1. Eine direkte oder mit­tel­ba­re Nutzung von VIPEX-Diens­ten und/oder von durch VIPEX zur Ver­fü­gung gestell­te oder gelie­fer­te Soft­ware durch Dritte ist nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung, die einen Monat vor der erst­ma­li­gen Nutzung zu bean­tra­gen ist, gestat­tet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte seitens VIPEX geneh­migt, so hat der Kunde diese vor der erst­ma­li­gen Nutzung in die ord­nungs­ge­mä­ße Nutzung der Dienste ein­zu­wei­sen.
  3. Wird die Nutzung nicht gestat­tet, so steht dem Kunden weder ein Min­de­rungs- noch ein Erstat­tungs- oder Scha­dens­er­satz­an­spruch zu.
  4. Der Kunde hat auch die Ent­gel­te, Auf­wän­de und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an VIPEX zu zahlen, die durch die geneh­mig­te als auch durch die unge­neh­mig­te, also unbe­fug­te Benut­zung durch Dritte ent­stan­den ist.

§ 10 Zah­lungs­be­din­gun­gen

  1. Nicht­va­ria­ble, monat­li­che Ent­gel­te, ins­be­son­de­re Ent­gel­te für Hosting und Anbin­dung , soweit diese nicht auf­kom­mens­ab­hän­gig, zum Bei­spiel daten­trans­fer­un­ab­hän­gig sind, Ent­gel­te für Pro­jekt­ma­nage­ment, für die Ver­mie­tung von Soft­ware oder Soft­ware­mo­du­len, ver­trag­lich ver­ein­bar­te Pau­schal­ent­gel­te für Support oder Tech-Fees o. ä. sind im Voraus zu zahlen und werden inner­halb von 10 Tagen nach Zugang der Rech­nung ohne Abzug fällig.
  2. Für antei­li­ge Ent­gel­te wird pro Tag 1/30 des monat­li­chen Ent­gel­tes berech­net. Danach sind die ver­ein­bar­ten Ent­gel­te monat­lich bis spä­tes­tens am dritten Werktag des jewei­li­gen Monats im Voraus zu zahlen.
  3. Sons­ti­ge Ent­gel­te, wie z. B. nut­zungs­ab­hän­gi­ge Ent­gel­te, Ver­kehrs­ge­büh­ren oder visit­ab­hän­gi­ge Ent­gel­te für die Ver­mie­tung von VIPEX-eigenen Domains oder Teilen solcher Domains (Main­framenut­zung durch den Kunden), werden nach Erbrin­gung der Leis­tung berech­net und werden inner­halb von 10 Tagen nach Zugang der Rech­nung ohne Abzug fällig. Glei­ches gilt für Anzah­lun­gen.
  4. Behaup­tet der Kunde, dass ihm berech­ne­te Gebüh­ren oder Ent­gel­te nicht von ihm oder einem Dritten ver­ur­sacht worden sind bzw. ihm nicht zu zu rechnen sind, so hat der Kunde dies gegen­über der VIPEX zu bewei­sen.
  5. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zah­lungs­hal­ber. Die VIPEX ist in diesem Fall berech­tigt, alle Ein­zie­hungs­spe­sen geson­dert zu berech­nen.

§ 11 Zah­lungs­ver­zug

  1. Befin­det sich der Kunde mit der Zahlung der Ent­gel­te in Verzug, so ist VIPEX berech­tigt, die Zur­ver­fü­gung­stel­lung der Dienste oder Leis­tun­gen bis zur Zahlung ein­zu­stel­len. Der Kunde bleibt in diesem Fall wei­ter­hin zur Zahlung ver­pflich­tet.
  2. Ferner ist VIPEX berech­tigt, bei Zah­lungs­ver­zug vom Ver­zugs­be­ginn an Zinsen in Höhe von 4 % über dem Dis­kont­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank zu berech­nen. Kann VIPEX eine höhere Zins­last nach­wei­sen, schul­det der Kunde die durch VIPEX nach­ge­wie­se­nen, höheren Ver­zugs­zin­sen.
  3. Kommt der Kunde für zwei auf­ein­an­der fol­gen­de Monate mit der Bezah­lung der Ent­gel­te bzw. eines nicht uner­heb­li­chen Teils der Ent­gel­te oder in einem Zeit­raum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezah­lung der Ent­gel­te in Höhe eines Betra­ges von ins­ge­samt zwei Monats­ent­gel­ten in Verzug, so kann VIPEX das Ver­trags­ver­hält­nis frist­los kün­di­gen. Die bis zum Ende der ver­ein­bar­ten ver­trag­li­chen Lauf­zeit fäl­li­gen Ent­gel­te werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
  4. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ansprü­che wegen Zah­lungs­ver­zu­ges werden hier­durch nicht berührt.

§ 12 Auf­rech­nungs- und Zurück­be­hal­tungs­recht

  1. Der Kunde kann nur mit einer Gegen­for­de­rung auf­rech­nen, die ent­we­der unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.
  2. Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rech­tes steht dem Kunden nur wegen Gegen­an­sprü­chen aus dem selben Ver­trags­ver­hält­nis zu.

§ 13 Leis­tungs­aus­fäl­le und –ver­zö­ge­run­gen, Rück­ver­gü­tung

  1. Leis­tungs- und Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höherer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die VIPEX die Leis­tun­gen wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, hierzu gehören ins­be­son­de­re Streik, Aus­sper­rung, behörd­li­che Anord­nun­gen, der Ausfall der Telekom, anderer Carrier, Pro­vi­der oder Netz­werk­be­trei­ber usw., auch wenn sie bei Lie­fe­ran­ten oder Unter­auf­trags­neh­mern der VIPEX oder deren Unter­auf­trags­neh­mern ein­tre­ten, hat VIPEX auch bei ver­bind­lich ver­ein­bar­ten Ter­mi­nen und Fristen nicht zu ver­tre­ten. Sie berech­ti­gen VIPEX, die Leis­tung um die Dauer der Behin­de­rung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben.
  2. Bei Aus­fäl­len von Diens­ten oder Leis­tun­gen, die VIPEX nicht zu ver­tre­ten hat, erfolgt keine Rück­ver­gü­tung von Ent­gel­ten.
  3. Aus­fall­zei­ten, die VIPEX zu ver­tre­ten hat, werden rück­ver­gü­tet, wenn VIPEX oder einer ihrer Erfül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen den Fehler ver­schul­det oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht hat und sich der Aus­fall­zeit­raum über mehr als zwei Wochen erstreckt und es sich bei dem Erfül­lungs­ge­hil­fen nicht um einen der unter Ziff. 13.1 genann­ten Lie­fe­ran­ten handelt.
  4. Aus­fall­zei­ten, die VIPEX zu ver­tre­ten hat, werden rück­ver­gü­tet, wenn eine erheb­li­che Behin­de­rung mehr als zwei Wochen dauert. Der Kunde ist dann berech­tigt, die monat­li­chen Ent­gel­te und/oder Gebüh­ren ab dem Zeit­punkt des Ein­tritts der erheb­li­chen Behin­de­rung bis zum Ende der erheb­li­chen Behin­de­rung oder des nächs­ten Kün­di­gungs­ter­mins ent­spre­chend zu mindern.
  5. Eine erheb­li­che Behin­de­rung liegt vor, wenn der Kunde ins­ge­samt nicht mehr auf die Dienste und Leis­tun­gen von VIPEX zurück­grei­fen kann und deshalb die ver­ein­bar­ten Dienste nicht mehr nutzen kann, oder die Nutzung der Dienste und Leis­tun­gen ins­ge­samt wesent­lich erschwert wird, oder die Nutzung ein­zel­ner ver­ein­bar­ter Dienste oder Leis­tun­gen unmög­lich wird.
  6. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che, ins­be­son­de­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che oder Kün­di­gungs­rech­te, stehen dem Kunden nicht zu.

§ 14 Geheim­hal­tung, Daten­schutz

  1. VIPEX steht dafür ein, dass alle Per­so­nen, die von VIPEX mit der Abwick­lung eines Auf­tra­ges oder Ver­tra­ges betraut werden, die ein­schlä­gi­gen daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten und Gesetze beach­ten.
  2. Der Ver­trags­part­ner wird hiermit gemäß § 33. Abs. 1 des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes sowie § 4 der Tel­e­dienst Daten­schutz­ver­ord­nung davon unter­rich­tet, dass VIPEX seine Anschrift in maschi­nen­les­ba­rer Form und für Auf­ga­ben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschi­nell ver­ar­bei­tet und spei­chert.
  3. Falls nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas anderes ver­ein­bart ist, gelten alle vom Kunden der VIPEX unter­brei­te­ten Infor­ma­tio­nen nicht als ver­trau­lich.
  4. So weit sich VIPEX Dritter zur Erbrin­gung der ange­bo­te­nen Dienste oder Leis­tun­gen bedient, ist VIPEX berech­tigt, die Kun­den­da­ten dann offen zu legen, wenn dies für die Sicher­stel­lung oder teil­wei­se Auf­recht­erhal­tung des Betrie­bes erfor­der­lich ist.
  5. Der Kunde der VIPEX-Dienste oder ‑Leis­tun­gen ist nicht berech­tigt, sich oder Dritten durch oder bei der Nutzung der VIPEX-Dienste oder ‑Leis­tun­gen nicht für ihn oder Dritte bestimm­te Daten, Infor­ma­tio­nen oder Leis­tun­gen zu ver­schaf­fen.

§ 15 Haf­tungs­be­schrän­kung

  1. VIPEX weist aus­drück­lich darauf hin, dass VIPEX nicht sicher­stel­len kann, dass Dritte oder Kunden keinen Zugriff auf die Dienste der VIPEX, ins­be­son­de­re auf die bei der Nutzung der Dienste vom Kunden über­mit­tel­ten Daten sowie die dabei ver­wen­de­te Hard- und Soft­ware, nehmen können. Für hierbei ent­ste­hen­de Schäden haftet VIPEX nicht.
  2. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Unmög­lich­keit, Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluss, posi­ti­ver For­de­rungs­ver­let­zung und uner­laub­ter Hand­lung sind sowohl gegen­über VIPEX als auch im Ver­hält­nis zu deren Erfül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen aus­ge­schlos­sen, so weit nicht vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Handeln vor­liegt.
  3. VIPEX haftet nicht für die Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und Aktua­li­tät, die Frei­heit von Rechten Dritter oder die Rechts­gül­tig­keit der über Dienste von VIPEX ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen.
  4. VIPEX haftet nicht, wenn andere Kunden, unbe­fug­te oder befugte Dritte die Dienste oder Leis­tun­gen von VIPEX rechts­wid­rig benut­zen, ins­be­son­de­re hierbei Kennt­nis von fremden Daten erhal­ten, diese benut­zen und/oder dadurch einen Schaden ver­ur­sa­chen.
  5. Sofern nicht andere Bestim­mun­gen in diesen Geschäfts­be­din­gun­gen oder nach dem gel­ten­den Recht eine Haftung aus­schlie­ßen, ist VIPEX bei Schäden, die durch die Inan­spruch­nah­me von VIPEX-Diens­ten oder ‑Leis­tun­gen oder durch die Spei­che­rung und Über­mitt­lung von Daten oder die Ver­wen­dung über­mit­tel­ter Pro­gram­me und Daten oder durch das Unter­las­sen von Prü­fungs­pflich­ten hin­sicht­lich gespei­cher­ter oder über­mit­tel­ter Daten seitens VIPEX oder des­we­gen ent­stan­den sind, weil die gebo­te­ne Spei­che­rung oder Über­mitt­lung im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Rahmen durch VIPEX nicht erfolgt ist und diese die Unter­las­sung auch zu ver­tre­ten hat, der Höhe nach auf den 1‑fachen Betrag des dem Dienste oder der Leis­tung zugrun­de lie­gen­den monat­li­chen Fixent­gel­tes beschränkt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit vor­liegt.
  6. Der Kunde im Bereich von Hosting, Housing, Co-Loca­ti­on und/oder Web­site­ent­wick­lung oder Web­site­pfle­ge ist für die Siche­rung seines Daten­be­stan­des grund­sätz­lich selbst ver­ant­wort­lich. VIPEX führt Daten­si­che­run­gen nur in begrenz­tem Umfang durch. Sofern der Kunde oder Dritte die Daten selbst auf VIPEX-Geräten pflegen oder ein­pfle­gen können, ist eine Haftung für die Wie­der­be­schaf­fung aus­ge­schlos­sen. Auch für die Wie­der­be­schaf­fung anderer Daten haftet VIPEX nicht, es sei denn, VIPEX hat die Ver­nich­tung der Daten in ihrem Ver­ant­wor­tungs­be­reich vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht und der Kunde hat sicher­ge­stellt, dass die Daten aus direkt maschi­nen­ver­ar­beit­ba­rem Daten­ma­te­ri­al mit ver­tret­ba­rem Aufwand rekon­stru­iert werden können.
  7. Für Schäden jeg­li­cher Art, die durch den Einsatz der durch VIPEX gelie­fer­ten oder durch die Nutzung bereit gestell­ter Soft­ware ver­ur­sacht werden, über­nimmt VIPEX keine Haftung, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit im Ver­ant­wor­tungs­be­reich von VIPEX vor­liegt.
  8. Gegen­über Lizenz­neh­mern (Mietern) von VIPEX-eigenen Domains haftet VIPEX für Inhalt, Art, Größe, Struk­tur, Design, Anbin­dung, Ver­net­zung, Benen­nung, Nut­zungs­wei­se, Koope­ra­ti­ons- bzw. Wer­be­part­ner oder sons­ti­ge Eigen­schaf­ten des Domain­netz­wer­kes oder ein­zel­ner Teile, aus­schließ­lich im Rahmen gesetz­li­cher Bestim­mun­gen.

§ 16 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle mit­tel­ba­ren und unmit­tel­ba­ren Folgen, Nach­tei­le und Schäden, die VIPEX, Dritten oder anderen Kunden von VIPEX durch die miss­bräuch­li­che oder rechts­wid­ri­ge Ver­wen­dung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestat­tung der Ver­wen­dung von VIPEX-Diens­ten und/oder ‑Leis­tun­gen durch unbe­fug­te Dritte sowie dadurch ent­ste­hen, dass der Kunde oder sein befug­ter Dritter den Oblie­gen­hei­ten nicht nach­kommt.
  2. Es obliegt dem Kunden, die von VIPEX bereitgestellte/n Daten, Soft­ware und Infor­ma­tio­nen auf die Ver­träg­lich­keit mit der beim Kunden bereits vor­han­de­nen Hard- und Soft­ware und sons­ti­ge Infra­struk­tur hin zu über­prü­fen.

§17 Schluss­be­stim­mung

  1. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist Köln.
  2. Anwen­dung findet aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
  3. An die Ver­pflich­tun­gen aus Ver­trä­gen, die auf der Grund­la­ge dieser Geschäfts­be­din­gun­gen geschlos­sen werden, sind auch die Rechts­nach­fol­ger und befug­ten Dritten der VIPEX-Kunden gebun­den.
  4. Sollte eine Bestim­mung dieser Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam oder unvoll­stän­dig sein oder werden, so berührt dies die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mun­gen nicht. Es tritt an die Stelle eine dem Zweck der Ver­ein­ba­rung ent­spre­chen­de oder zumin­dest nahe kom­men­de Ersatz­be­stim­mung, welche die Par­tei­en zur Errei­chung des glei­chen wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis­ses ver­ein­bart hätten, wenn sie die Unwirk­sam­keit der Bestim­mung gekannt hätten.